Servicebedingungen

1. Grundlagen und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Servicebedingungen gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen durch die Reflexion Lichttechnologien GmbH., 8042 Graz (nachfolgend „Reflexion“) für ihre Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Grundlage dieser Allgemeinen Servicebedingungen sind die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 in der zur Angebotsabgabe aktuellen Fassung. Die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 gelten als vereinbart, soweit sie nicht durch die nachfolgenden Bestimmungen oder durch individuelle, schriftliche Vereinbarungen abgeändert, werden.

 

2. Angebote

2.1 Die Angebote von Reflexion gelten – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – für einen Zeitraum von einem Monat ab Ausstellung.

2.2 Für sämtliche Angebots- und Projektunterlagen samt allen zugehörigen Beilagen und Mustern, Maßbildern und Beschreibungen gilt außerdem der Vorbehalt der gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte gemäß Punkt 8 dieser Bedingungen.

 

3.Leistungen des Auftragnehmers

3.1 Die detaillierte Beschreibung von Art und Umfang der von Reflexion zu erbringenden Dienstleistungen (nachfolgend auch als Servicearbeiten bezeichnet) erfolgt im jeweiligen Dienstleistungsspezifikationsblatt und/oder in der Details der Dienstleistungsvereinbarungen und/oder in der Auftrag, welche einen integrierenden Bestandteil der Dienstleistungsvereinbarung bzw. dieser Bedingungen bilden.

3.2 Die Servicearbeiten werden an Werktagen von Montag bis Donnerstag zwischen 07:30 und

16:30 Uhr, sowie Freitag zwischen 07:30 und 12:00 Uhr erbracht. Erbringt Reflexion die Servicearbeiten außerhalb dieser Normalarbeitszeiten, werden diese gesondert in Rechnung gestellt (siehe Punkt 4.5).

3.3 Nicht enthaltene Dienstleistungen (deklarative Aufzählung):

  • Ersatzteile wie Steuergeräte, Leuchten, Lampen etc.;
  • Softwareupgrades, Funktionserweiterungen;
  • Kosten für Leitungsnutzung, Hardwaremiete udgl.
  • Die Behebung von Mängeln,
  • die nicht durch die von Reflexion gelieferten Produkte verursacht wurden (z.B. schadhafte oder fehlende elektrische Leitungen, defekte Steuerungs- und Hauptsicherungen, Brandschäden, Wasserschäden oder andere Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen);
  • die durch einen Fehler in der Montage, welche nicht durch Reflexion durchgeführt wurde, verursacht wurden;
  • die durch Missbrauch, falsche Benutzung oder durch Beschädigung der von Reflexion gelieferten Produkte entstanden sind;
  • die durch die Nutzung von Software in Verbindung mit Produkten entstanden sind und die Software und/oder die Produkte nicht von Reflexion geliefert wurden;
  • die durch Veränderung, Reparatur oder sonstige Eingriffe durch vom Auftraggeber verschiedene Personen verursacht wurden;
  • die durch irgendeinen Verstoß des Auftraggebers gegen die Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Bedingungen verursacht wurden

4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

4.1 Das „Dienstleistungsentgelt“ ist ein jährlicher zu Beginn eines jeden Vertragsjahres im Voraus zu bezahlender Betrag. Die separaten Leistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungen innerhalb von 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Reflexion ist erst nach vollständigem Zahlungseingang des Dienstleistungsentgeltes zur Leistungserbringung verpflichtet.

4.2 Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung des Dienstleistungsentgeltes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung von 14 Tagen in Verzug, ist Reflexion zur Kündigung im Sinne des Punkt 9.2. (3) und zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.

4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach und wird dadurch die Leistungserbringung von Reflexion zeitlich verzögert, kann daraus der Auftraggeber keine Rechtsansprüche ableiten, insbesondere stehen dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche zu.

4.4 Material, Reise- und Transportkosten sowie Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich im Rahmen

der Festsetzung des Dienstleistungsentgeltes nach Punkt 4.1 vereinbart wurden, werden gesondert

in Rechnung gestellt.

4.5 Dienstleistungen, die außerhalb der Normalarbeitszeit erbracht werden, werden mit nachstehenden Zuschlägen abgerechnet:

  • 50 % Zuschlag für Dienstleistungen, die an Samstagen erbracht werden
  • 100 % Zuschlag für Dienstleistungen, die an Sonn- und Feiertagen erbracht werden.

 

5. Indexanpassung

Das Dienstleistungsentgelt wird wertgesichert vereinbart. Eine Anpassung erfolgt nach Ablauf von 12 (zwölf) Monaten auf Basis des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI).

 

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Reflexion verpflichtet sich, die Servicearbeiten sorgfältig auszuführen.

 

6.2 Allfällige mangelhafte Leistungen sind Reflexion vom Auftraggeber unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Die von Reflexion zu erbringende Gewährleistung besteht ausschließlich in Nachbesserungsarbeiten. Weitergehende Ansprüche, (wie etwa Minderung, Wandlung) werden – soweit rechtlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.

6.3 Unter Vorbehalt zwingenden Rechts haftet Reflexion für Schäden aus diesem Vertrag und seinen Leistungen nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, sind ausgeschlossen.

6.4 Bei Eingriffen bzw. Änderungen der Anlage durch den Auftraggeber oder Dritte, bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Betriebsanleitungen enthalten) oder bei Missachtung von gesetzlichen oder behördlichen Zulassungsbedingungen sowie in den in Punkt 3.4 näher bezeichneten Fällen, ist jede Ersatzpflicht von Reflexion ausgeschlossen.

 

7. Pflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, an der vertragsgegenständlichen Anlage keine Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch Dritte durchführen zu lassen, es sei denn, dass Reflexion die schriftliche Erlaubnis hierfür erteilt hat.

7.2 Für alle Servicearbeiten hat der Auftraggeber eine anlagenkundige Person zur Verfügung zu stellen.

7.3 Der Auftraggeber hat Reflexion die Durchführung der Servicearbeiten zu ermöglichen und stellt alle nötigen Hilfsmittel wie Leitern, Gerüste, Arbeitskorb usw. zur Verfügung.

7.4 Alle Anlagenteile müssen für Reflexion bzw. dessen Servicepersonal frei zugänglich sein. Reflexion ist berechtigt, Zeit- und Materialaufwand gesondert in Rechnung zu stellen, wenn die betreffenden Anlagenteile nicht frei zugänglich sind und Demontagearbeiten erforderlich sind.

7.5 Der Auftraggeber ist auf Anfrage von Reflexion verpflichtet, die gesamte Anlage oder einzelne Anlagenteile zeitweise oder während der gesamten Dauer der Servicearbeiten außer Betrieb zu setzen.

7.6 Der Auftraggeber hat Reflexion unverzüglich über sämtliche wesentlichen Umstände zu informieren, die die betreffende Anlage oder die Servicearbeiten betreffen.

7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet ein Anlagenlogbuch zu führen, in welchem Inspektionen, Wartungen, Reparaturen etc. lückenlos aufgezeichnet sind. Jede Anfrage für einen Störungseinsatz muss auch eine Fehlerbeschreibung enthalten, die so viele Einzelheiten wie möglich enthält, sowie eine Beschreibung der Umstände zum Zeitpunkt des Auftretens dieses Fehlers. Der Auftraggeber hat Reflexion die Durchführung der Servicearbeiten zu ermöglichen und stellt alle nötigen Hilfsmittel wie Leitern, Gerüste, Arbeitskorb usw. zur Verfügung.

7.8 Wurde zwischen Auftraggeber und Reflexion zur Durchführung der Servicearbeiten eine bestimmte Zeit vereinbart, so hat der Auftraggeber sämtliche frustrierten Aufwendungen (Spesen, Kosten der An- und Abreise etc.) Reflexion zu ersetzen und den Zeitaufwand zu vergüten, wenn die Servicearbeiten aus Gründen, die nicht in der Sphäre von Reflexion liegen, nicht durchgeführt werden können.

7.9 Der Auftraggeber hat Ersatzteile (wie etwa Leuchtmittel udgl.) bereitzustellen.

7.10 Sind bei der Durchführung der Servicearbeiten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. bestimmte Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, ist der Auftraggeber verpflichtet Reflexion unverzüglich schriftlich zu informieren. Sollte eine entsprechende Schulung des Servicepersonals erforderlich sein, so gehen diese auf Kosten des Auftraggebers. Reflexion ist darüber hinaus berechtigt, dem Auftraggeber, Zeitaufwand samt Spesen und Fahrtkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

7.11 Sollte Reflexion aufgrund geltender Sicherheitsbestimmungen in der vertragsgemäßen Erbringung der Leistung behindert sein, kann Reflexion – aus welchem Rechtstitel auch immer – nicht haftbar gemacht werden, insbesondere hat er eine verspätete Leistung nicht zu verantworten.

 

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Angebots- und Projektunterlagen sowie Ausführungsunterlagen wie z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen im Zusammenhang mit den Servicearbeiten bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen udgl. stets im Eigentum von Reflexion.

 

9. Laufzeit, Kündigung

9.1 Der Dienstleistungsvertrag tritt nach Gegenzeichnung durch den Auftraggeber in Kraft und gilt für die im Dienstleistungsvertrag festgelegte Dauer. Jede Partei kann den Vertrag jeweils auf Ende eines Vertragsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten schriftlich aufkündigen.

9.2 Unter den nachfolgend angeführten Umständen ist Reflexion berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, ohne den Auftraggeber dafür zu entschädigen:

  • wenn die Anlage bzw. das Lichtmanagementsystem infolge von Unfällen, Missbrauch oder unsachgemäßer Behandlung beschädigt ist oder unbrauchbar wird;
  • wenn ohne Genehmigung durch Reflexion Servicearbeiten oder Veränderungen an der Anlage bzw. dem Lichtmanagementsystem durch Dritte durchgeführt wurden;
  • wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 (vierzehn) Tagen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkomm

 

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1 Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen , abrufbar unter http://www.reflexion.solutions bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Bedingungen. Der Auftraggeber erklärt, dass ihm diese vollinhaltlich bekannt sind. Bei allfälligen Widersprüchen dieser Bedingungen mit den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungengehen die entsprechenden Bestimmungen dieser Bedingungen vor.

10.2 Zusätze und Änderungen dieser Bedingungen bzw. des Dienstleistungsvertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von Reflexion und Auftraggeber unterfertigt werden. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für ein Abgehen vom Schrifterfordernis.

10.3 Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen, darf keine Partei die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte übertragen, ohne vorher die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei einzuholen (wobei eine solche Zustimmung nicht ungerechtfertigt verweigert oder verzögert werden darf).

10.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstößt (bzw. verstoßen), so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

10.5 Dieser Vertrag und alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (inklusive Fragen über dessen gültiges Zustandekommen) ist das für Wien (Österreich) sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

 

Stand: 04.12.2019