Eine der jeweiligen Tätigkeit entsprechende Beleuchtung schafft in der Regel beste Arbeitsbedingungen und sorgt für ein nachhaltiges Wohlbefinden am Arbeitsplatz und wirkt folglich körperlichen und emotionalen Einflüssen entgegen.
Unter Berücksichtigung der relevanten Gesetze, Normen, Vorschriften und Richtlinien sowie gegebenenfalls unter der Entwicklung einer Kleinstudie sind wir bei bestehenden und neu zu errichtenden Beleuchtungsanlagen in der Lage die bestehende Situation zu evaluieren um folglich einen konsolidierten Maßnahmenkatalog abzuleiten.
„Auf Basis von Befund und Gutachten des Sachverständigen können Verfahren durch Richterinnen und Richter abschließend entschieden, oder durch die Streitparteien verglichen werden.“
DI Daniel Mitrovic
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Die Sachverständigentätigkeit in Strafverfahren bedarf einer sehr hohen Sorgfalt und Erfahrung bei der Erstellung von Befund und Gutachten sowie ein souveränes, unangreifbares Auftreten in der Hauptverhandlung.
Die langjährige Erfahrung als Gerichtsgutachter in Strafsachen, insbesondere in Wirtschaftsstraf- und Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften, zeichnet die vorhandene Kernkompetenz in Strafsachen aus.
Die für die Durchführung von Sachverständigenleistungen in komplexen wirtschaftlichen Großverfahren erforderlichen Kompetenzen und personellen Strukturen können sichergestellt werden.
Im Auftrag der Strafgerichte und der Staatsanwaltschaften wurde man bereits in einer Vielzahl zum Teil öffentlichkeitswirksamer Wirtschaftsstrafverfahren als Sachverständiger für den Fachbereich der Licht- und Elektrotechnik bestellt.
Die Erstellung von Befund und Gutachten in Zivilsachen für Landesgerichte und Bezirksgerichte (Zivilgerichte) sind eine unserer Kernaufgaben als Gerichtssachverständige für die wir Leistungen im gesamten österreichischen Bundesgebiet durchführen.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse von natürlichen und juristischen Personen untereinander. Neben der besonderen Sachkunde stellen die fundierten Kenntnisse und Erfahrungen des angewendeten Zivilverfahrensrechts, wie die Zivilprozessordnung (ZPO), das Außerstreitgesetz (AußStrG), die Exekutionsordnung (EO) sowie die Insolvenzordnung (IO), wesentliche Kernkompetenzen dar.
Auf Basis von Befund und Gutachten des Gerichtssachverständigen können wesentliche Zivilverfahren durch Richterinnen und Richter entschieden oder durch die Streitparteien verglichen werden.
Zivilrechtliche Streitigkeiten werden zunehmend durch eine Vereinbarung der Parteien den staatlichen Gerichten entzogen und einem privaten Schiedsgericht zur Entscheidung zugeteilt. Die Entscheidung des Schiedsgerichts durch ihren Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Österreich ist einer der bedeutenden Schiedsplätze der Welt. Dies ist in der Neutralität, Geografie und Integrität des Landes sowie der hohen Dichte an angesehenen Experten begründet.
Die wichtigsten Vorteile des Schiedsverfahrens sind insbesondere die Auswahl der Schiedsrichter durch die Parteien, die Schnelligkeit des Verfahrens und somit zumeist auch der kostengünstigere Abschluss eines Verfahrens. Ein sehr geschätzter Aspekt der Schiedsparteien ist die besondere Vertraulichkeit des nicht öffentlichen Verfahrens.
Die hohe Sachkunde, das ausgezeichnete rechtliche Verständnis eines Zivilprozesses und insbesondere die gerichtliche Erfahrung sind die wesentlichen Merkmale, die einen technischen Sachverständigen im Schiedsverfahren auszeichnen.
In Streitsachen erstellen wir als Gerichtssachverständige bzw. als Gutachter gemäß den von den Streitparteien abgeschlossenen Schiedsgutachterverträgen facheinschlägige Schiedsgutachten im Bereich des Bauwesens für das Fachgebiet der Lichttechnik (Elektrotechnik).
Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens ist grundsätzlich für die Parteien und das Gericht materiell-rechtlich bindend. Referenzen können aufgrund der nicht öffentlichen Verfahren und der hohen Vertraulichkeit der Verfahrensinhalte nicht genannt werden.
Insbesondere bei großvolumigen Bauvorhaben wird bei komplexen Fragestellungen während der Bauführung vermehrt die außergerichtliche Streitbeilegung von den Parteien gesucht.
Die Vorteile von Schlichtungsverfahren sind neben der zeitlich rascheren Lösung und dem wirtschaftlich günstigeren Gesamtergebnis das gemeinsame Bestreben der Parteien an einer fachlich einwandfreien und zukunftsorientierten Konfliktregelung. Auf diese Weise können laufende Bauprojekte weitergeführt werden und bestehende Geschäftsbeziehungen erhalten werden.
Als Gerichtssachverständige bzw. Gutachter leiten wir im gemeinsamen Auftrag der Parteien Schlichtungsverfahren im Bereich des Bauwesens für das Fachgebiet der Lichttechnik (Elektrotechnik) wie folgt:
Auftraggeber für Befund und Gutachten sind neben den Landes- und Bezirksgerichten und den Staatsanwaltschaften zumeist Rechtsanwälte als Parteienvertreter in Gerichtsverfahren, Notare als Gerichtskommissäre, Unternehmungen im Bereich der Lichttechnik (Elektrotechnik), Architekten, Bauunternehmungen sowie die öffentliche Hand.
Im Auftrag von Beschuldigten und Angeklagten erstellen wir Befund und Gutachten für die Fachbereiche Lichttechnik und Elektrotechnik. Wir nehmen darüber hinaus in der Hauptverhandlung für den Angeklagten das selbständige Fragerecht an den Gerichtssachverständigen wahr.
Durch die Strafprozessreform wurde Privatgutachtern ab 01.01.2015 eine neue, ganz wesentliche Bedeutung im Strafprozess zu teil und besitzen Beschuldigte und Angeklagte seither zusätzliche Rechte bei der Sachverständigenbestellung.
Im Auftrag der Gerichtsparteien erstellen wir als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Befund und Gutachten für die Fachbereiche Lichttechnik und Elektrotechnik zur Lösung folgender Aufgaben:
Privatgutachten werden im Auftrag einer Partei erstellt und haben für gerichtliche Verfahren eine erhebliche Bedeutung. Der vom Gericht bestellte Sachverständige beeinflusst mit seinem Auftreten und seiner Sachkunde nicht nur den Verfahrensablauf, sondern ist mit seinen gutachterlichen Ausführungen zumeist auch prozessentscheidend.
Der Auftrag zur Ausarbeitung eines Privatgutachtens ist für die Parteien in einem Zivilverfahren der einzige zielführende Weg, eine inhaltliche Überprüfung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens durchzuführen.