Sachverständigendienstleistungen
Licht bewerten.

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Arbeitsplatzevaluierung.

Einen Großteil unserer Lebenszeit verbringen wir zumeist berufsbedingt an Arbeitsplätzen innerhalb von Gebäuden. Gepaart ist diese Situation mit meist sehr anspruchsvollen visuellen Ansprüchen wie Lesen, Schreiben oder EDV-gestützte Datenverarbeitung. Folglich ist das Anforderungsprofil an die bestehende bzw. neu zu errichtende Beleuchtungsanlage sehr unterschiedlich und komplex und sollte idealerweise bereits im Vorfeld definiert und dokumentiert werden.

Eine der jeweiligen Tätigkeit entsprechende Beleuchtung schafft in der Regel beste Arbeitsbedingungen und sorgt für ein nachhaltiges Wohlbefinden am Arbeitsplatz und wirkt folglich körperlichen und emotionalen Einflüssen entgegen.

Unter Berücksichtigung der relevanten Gesetze, Normen, Vorschriften und Richtlinien sowie gegebenenfalls unter der Entwicklung einer Kleinstudie sind wir bei bestehenden und neu zu errichtenden Beleuchtungsanlagen  in der Lage die bestehende Situation zu evaluieren um folglich einen konsolidierten Maßnahmenkatalog abzuleiten.

„Auf Basis von Befund und Gutachten des Sachverständigen können Verfahren durch Richterinnen und Richter abschließend entschieden, oder durch die Streitparteien verglichen werden.“

DI Daniel Mitrovic

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SV in Strafsachen.

Die Erstellung von Befunden und Gutachten in Strafsachen sind Kernaufgaben im Rahmen unserer Tätigkeit als Sachverständige  dessen Leistungen für die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften im gesamten österreichischen Bundesgebiet durchführt werden.

  • Gutachten in Strafsachen

    Die Sachverständigentätigkeit in Strafverfahren bedarf einer sehr hohen Sorgfalt und Erfahrung bei der Erstellung von Befund und Gutachten sowie ein souveränes, unangreifbares Auftreten in der Hauptverhandlung.

  • Kernkompetenz in Strafsachen

    Die langjährige Erfahrung als Gerichtsgutachter in Strafsachen, insbesondere in Wirtschaftsstraf- und Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften, zeichnet die vorhandene Kernkompetenz in Strafsachen aus.

  • Sachverständigenleistungen in Wirtschaftsstrafverfahren

    Die für die Durchführung von Sachverständigenleistungen in komplexen wirtschaftlichen Großverfahren erforderlichen Kompetenzen und personellen Strukturen können sichergestellt werden.

    Im Auftrag der Strafgerichte und der Staatsanwaltschaften wurde man bereits in einer Vielzahl  zum Teil öffentlichkeitswirksamer Wirtschaftsstrafverfahren als Sachverständiger für den Fachbereich der Licht- und Elektrotechnik bestellt.

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SV in Zivilrechtssachen.

Die österreichischen Zivilgerichte sind die wichtigsten Justizbehörden zur Streitentscheidung für das Bauwesen (Fachbereich: Elektrotechnik/Lichttechnik), Hierbei bedarf es im Zivilverfahren einer hohen Sachkunde, Objektivität und Unparteilichkeit des vom Gericht bestellten Sachverständigen.

  • Gerichtsgutachten in Zivilsachen

    Die Erstellung von Befund und Gutachten in Zivilsachen für Landesgerichte und Bezirksgerichte (Zivilgerichte) sind eine unserer Kernaufgaben als Gerichtssachverständige für die wir Leistungen im gesamten österreichischen Bundesgebiet durchführen.

  • Kernkompetenz in Zivilrechtssachen

    Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse von natürlichen und juristischen Personen untereinander. Neben der besonderen Sachkunde stellen die fundierten Kenntnisse  und Erfahrungen des angewendeten Zivilverfahrensrechts, wie die Zivilprozessordnung (ZPO), das Außerstreitgesetz (AußStrG), die Exekutionsordnung (EO) sowie die Insolvenzordnung (IO), wesentliche Kernkompetenzen dar.

  • Gerichtssachverständiger für Lichttechnik (Elektrotechnik)

    Auf Basis von Befund und Gutachten des Gerichtssachverständigen können wesentliche Zivilverfahren durch Richterinnen und Richter entschieden oder durch die Streitparteien verglichen werden.

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SV in Schiedsverfahren.

Besonders im Bauwesen werden bei Großverfahren, bei hohen Streitwerten oder komplizierten Fachfragen, die Vorteile eines Schiedsverfahrens gerne von den Parteien wahrgenommen. Auf diese Weise erfolgt für die Streitparteien eine zeitnahe und endgültige Entscheidung des Schiedsgerichts durch deren Schiedsspruch.

  • Schiedsgerichtliche Verfahren

    Zivilrechtliche Streitigkeiten werden zunehmend durch eine Vereinbarung der Parteien den staatlichen Gerichten entzogen und einem privaten Schiedsgericht zur Entscheidung zugeteilt. Die Entscheidung des Schiedsgerichts durch ihren Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Österreich ist einer der bedeutenden Schiedsplätze der Welt. Dies ist in der Neutralität, Geografie und Integrität des Landes sowie der hohen Dichte an angesehenen Experten begründet.

  • Vorteile eines Schiedsverfahren

    Die wichtigsten Vorteile des Schiedsverfahrens  sind insbesondere die Auswahl der Schiedsrichter durch die Parteien, die Schnelligkeit des Verfahrens und somit zumeist auch der kostengünstigere Abschluss eines Verfahrens. Ein sehr geschätzter Aspekt der Schiedsparteien ist die besondere Vertraulichkeit des nicht öffentlichen Verfahrens.

  • Schiedsgerichtliche Tätigkeiten in der Bauwirtschaft

    Die hohe Sachkunde, das ausgezeichnete rechtliche Verständnis eines Zivilprozesses und insbesondere die gerichtliche Erfahrung sind die wesentlichen Merkmale, die einen technischen Sachverständigen im Schiedsverfahren auszeichnen.

  • Schiedsgutachterverträge und Schiedsgutachten

    In Streitsachen erstellen wir als Gerichtssachverständige bzw. als Gutachter gemäß den von den Streitparteien abgeschlossenen Schiedsgutachterverträgen facheinschlägige Schiedsgutachten im Bereich des Bauwesens  für das Fachgebiet der Lichttechnik (Elektrotechnik).

    Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens ist grundsätzlich für die Parteien und das Gericht materiell-rechtlich bindend. Referenzen können aufgrund der nicht öffentlichen Verfahren und der hohen Vertraulichkeit der Verfahrensinhalte nicht genannt werden.

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SV in Schlichtungsverfahren.

Schlichtungen haben sich als ein sehr wirksames Verfahren zur Streitbeilegung bewährt. Oberstes Ziel der Schlichtung ist die einvernehmliche Streitbeilegung durch die Beteiligten. Gelingt das nicht, kann der Schlichter nach sorgfältiger Prüfung der Sachverhalte einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.

  • Schlichtungsverfahren

    Insbesondere bei großvolumigen Bauvorhaben wird bei komplexen Fragestellungen während der Bauführung vermehrt die außergerichtliche Streitbeilegung von den Parteien gesucht.

  • Vorteile von Schlichtungsverfahren

    Die Vorteile von Schlichtungsverfahren sind neben der zeitlich rascheren Lösung und dem wirtschaftlich günstigeren Gesamtergebnis das gemeinsame Bestreben der Parteien an einer fachlich einwandfreien und zukunftsorientierten Konfliktregelung. Auf diese Weise können laufende Bauprojekte weitergeführt werden und bestehende Geschäftsbeziehungen erhalten werden.

  • Schlichtungsverfahren im Bereich des Bauwesens

    Als Gerichtssachverständige bzw. Gutachter leiten wir im gemeinsamen Auftrag der Parteien Schlichtungsverfahren im Bereich des Bauwesens für das Fachgebiet der Lichttechnik (Elektrotechnik) wie folgt:

    • Schlichtungsverfahren zwischen Bauherrn und Generalplaner
    • Schlichtungsverfahren zwischen Generalplaner und Fachplaner
    • Schlichtungsverfahren zwischen Bauherrn und Generalunternehmer
    • Schlichtungsverfahren zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer
    • Schlichtungsverfahren zwischen Bauherrn und Totalunternehmer

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Privatgutachten im Bauwesen.

Als Sachverständige führen wir im Auftrag der Gerichtsparteien und auf Anfrage von Unternehmen und Privatpersonen umfangreiche gutachterliche Leistungen als Privatgutachter durch. Das Leistungsspektrum umfasst das Fachgebiet der Lichttechnik (Elektrotechnik).

  • Auftraggeber

    Auftraggeber für Befund und Gutachten sind neben den Landes- und Bezirksgerichten und den Staatsanwaltschaften zumeist Rechtsanwälte als Parteienvertreter in Gerichtsverfahren, Notare als Gerichtskommissäre, Unternehmungen im Bereich der Lichttechnik (Elektrotechnik), Architekten, Bauunternehmungen sowie die öffentliche Hand.

  • Leistungsspektrum der Sachverständigentätigkeit im Bauwesen (Lichttechnik/Elektrotechnik)
    • Erstellung von Gutachten im Bereich des Bauwesens für den Fachbereich Lichttechnik (Elektrotechnik)
    • Begutachtung von Baumängel und Bauschäden
    • Durchführung von Beweissicherungen
    • Leistungen der örtlichen Bauaufsicht
    • Bauarbeitenkoordination
    • Überprüfung der Leistungen des Planungs- und Baustellenkoordinators
    • Projektplanung, Projektleitung, Projektsteuerung, Projektcontrolling
    • Durchführung und Überwachung der Bauleitung
    • Prüfung von Kostenermittlungsgrundlagen und Leistungsverzeichnissen
    • Prüfung von Ausschreibungen von Bau- und Planungsleistungen
    • Kontrollleistungen im Vergabeverfahren von Bau- und Planungsleistungen
    • Kalkulation von Bau- und Planungsleistungen
    • Angemessenheitsprüfungen von Baukosten und Honoraren
    • Abrechnung von Bauleistungen im Bau- und Baunebengewerbe
    • Künstlerische, technische und geschäftliche Oberleitung
    • Stellungnahmen in baurechtlichen, baubehördlichen und normativen Fragen

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Privatgutachten in Strafsachen.

Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige bzw. Gutachter erstellen wir für Gerichtsverfahren in Strafsachen als Privatgutachter objektiv, unabhängig und unparteilich Befund und Gutachten.

  • Befund und Gutachten im Auftrag der Parteien

    Im Auftrag von Beschuldigten und Angeklagten erstellen wir Befund und Gutachten für die Fachbereiche Lichttechnik und Elektrotechnik. Wir nehmen darüber hinaus in der Hauptverhandlung für den Angeklagten das selbständige Fragerecht an den Gerichtssachverständigen wahr.

  • Sachverständigenleistungen in Strafsachen
    • Beratung und Überprüfung gerichtlicher Gutachten im Strafverfahren
    • Erstellung von Stellungnahmen samt Schlussfolgerungen (Befund und Gutachten) zur Gegenäußerung zur Anklageschrift
    • Unterstützung der Verteidigung bei der Befragung des Gerichtssachverständigen
    • Wahrnehmung des selbständigen Fragerechts an den Gerichtssachverständigen
  • Bedeutung von Privatgutachten in Strafsachen

    Durch die Strafprozessreform wurde Privatgutachtern ab 01.01.2015 eine neue, ganz wesentliche Bedeutung im Strafprozess zu teil und besitzen Beschuldigte und Angeklagte seither zusätzliche Rechte bei der Sachverständigenbestellung.

    • Gegengutachten
      Angeklagte sind berechtigt der Gegenäußerung zur Anklageschrift eine Stellungnahme samt Schlussfolgerungen einer Person mit besonderem Fachwissen („Privatgutachter“) zur Begründung eines Beweisantrags anzuschließen. Dies sofern sich die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft auf Befund und Gutachten eines Sachverständigen stützt (§ 222 Abs 3 StPO idF BGBl I 71/2014).

     

    • Selbständiges Fragerecht an den Gerichtssachverständigen
      Angeklagte sind berechtigt zur Befragung des gerichtlich bestellten Sachverständigen eine Person mit besonderem Fachwissen („Privatgutachter“) beizuziehen. Diese darf den Verteidiger bei der Fragestellung unterstützen und selbst Fragen zu Befund und Gutachten an den gerichtlich bestellten Sachverständigen richten (§ 249 Abs 3 StPO idF BGBl I 71/2014).

     

    • Neubestellung eines Sachverständigen
      Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte das Recht bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen einen Antrag auf dessen Enthebung zu stellen. Er kann auch die Bestellung im Rahmen gerichtlicher Beweisaufnahme verlangen und eine andere Person vorschlagen (§ 126 Abs 5 StPO idF BGBl I 71/2014).

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Privatgutachten in Zivilsachen.

Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige erstellen wir für Gerichtsverfahren in Zivilsachen als Privatgutachter objektiv, unabhängig und unparteilich Befund und Gutachten.

  • Befund und Gutachten im Auftrag der Parteien

    Im Auftrag der Gerichtsparteien erstellen wir als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Befund und Gutachten für die Fachbereiche Lichttechnik und Elektrotechnik zur Lösung folgender Aufgaben:

    • Prüfung der Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens
    • Privatgutachten als technische Grundlage und sachkundiger Beweis für eine Klage
    • Überprüfung des Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen
    • Vorbereitung der Befragung des Gerichtssachverständigen
  • Bedeutung von Privatgutachten in Zivilsachen

    Privatgutachten werden im Auftrag einer Partei erstellt und haben für gerichtliche Verfahren eine erhebliche Bedeutung. Der vom Gericht bestellte Sachverständige beeinflusst mit seinem Auftreten und seiner Sachkunde nicht nur den Verfahrensablauf, sondern ist mit seinen gutachterlichen Ausführungen zumeist auch prozessentscheidend.

    Der Auftrag zur Ausarbeitung eines Privatgutachtens ist für die Parteien in einem Zivilverfahren der einzige zielführende Weg, eine inhaltliche Überprüfung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens durchzuführen.