1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch die Reflexion Lichttechnologien GmbH. 8042 Graz (nachfolgend „Reflexion“) für ihre Kunden (nachfolgend „Verbraucher bzw. Kunden bzw. Unternehmer“).
Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2 Als Kunden gelten
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch Reflexion wirksam.
Einkaufsbedingungen oder andere vom Kunden vorgelegte Bedingungen gelten ausdrücklich als wegbedungen.
1.3 Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 in der zur Angebotsabgabe aktuellen Fassung. Die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 gelten als vereinbart, soweit sie nicht durch die nachfolgenden Bestimmungen oder durch individuelle, schriftliche Vereinbarungen abgeändert, werden.
2.1 Angebote von Reflexion sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn Reflexion nach Erhalt der als verbindliches Vertragsangebot des Kunden geltenden Bestellung diese ausdrücklich mittels einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Vornahme einer Lieferung oder Leistung annimmt. Reflexion ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Ansonsten behält sich Reflexion gegenüber Verbrauchern eine Annahmefrist von einer Woche, gegenüber Unternehmern eine angemessene Annahmefrist vor. Die Zugangsbestätigung einer Bestellung stellt jedenfalls keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
2.3 Besondere Anweisungen des Kunden, etwa im Hinblick auf Termine, Rabatte oder ähnliches, gelten bis zur ausdrücklichen Anerkennung durch Reflexion im Rahmen der Auftragsbestätigung lediglich als nicht verbindliche Anregungen.
2.4 Reflexion erstellt Kataloge, andere Verkaufsunterlagen, Listen und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben mit aller Sorgfalt, behält sich aber die nachträgliche Korrektur offensichtlicher Irrtümer vor.
2.5 Reflexion muss einer Änderung der Bestellung durch den Kunden nach Vertragsschluss ausdrücklich zustimmen und behält sich eine Schadloshaltung vor.
2.6 Der Vertragsschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung von Reflexion durch Unterlieferanten nicht oder nur teilweise zu leisten. Reflexion verpflichtet sich, den Unternehmer diesfalls unverzüglich zu informieren und eine etwaige Gegenleistung ganz oder anteilig zurückzuerstatten.
3.1 Reflexion behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt eventuellen Zinsen und Kosten vor.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Ein Zugriff Dritter auf die Ware, insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, etwaige Beschädigungen, sonstige außergewöhnliche Wertminderungen oder die Vernichtung der Ware sind Reflexion vom Kunden unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Gleiches gilt bei einem Besitzwechsel der Ware oder einer Änderung der Anschrift des Kunden. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen und bei erforderlichen Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware hat der Kunde Reflexion alle Schäden und Kosten zu ersetzen.
3.3 Zur Besichtigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sichert der Kunde Reflexion nach vorheriger Terminvereinbarung den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zu. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Reflexion berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Das gilt auch bei der Verletzung einer Pflicht durch den Kunden, wenn Reflexion ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
Das gilt auch bei der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 durch den Kunden, wenn Reflexion ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
3.4 Der Unternehmer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an Dritte zu veräußern. Im Falle der Veräußerung gelten alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen, als an Reflexion zediert. Der Unternehmer ist verpflichtet, einen entsprechenden Vermerk über die Zession in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Reflexion behält sich vor, die Forderung bei Verletzung der Zahlungsverpflichtungen durch den Unternehmer selbst einzuziehen. Diesfalls ist der Unternehmer verpflichtet, alle zur Betreibung der Forderungseinbringung erforderlichen Angaben und Unterlagen Reflexion zur Verfügung zu stellen.
3.5 Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware mit eigenen oder fremden Gegenständen durch den Unternehmer handelt dieser im Namen und im Auftrag von Reflexion. Reflexion erwirbt das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von Reflexion gelieferten Ware. Kann kein Miteigentum entstehen, gilt Absatz 4 sinngemäß.
3.6 Wird mit dem Unternehmer ausländisches Recht vereinbart und ist nach dessen Bestimmungen der Eigentumsvorbehalt nicht wirksam, so gelten die aufgrund des anderen Rechtes bestehenden Sicherheiten als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des Unternehmers erforderlich, so ist dieser verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und zum Erhalt solcher Rechte erforderlich sind.
4.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Preise und Zahlungsbedingungen. Zu den Preisen einschließlich aller Nebenkosten berechnet Reflexion die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. In der Rechnung wird der Bruttopreis ausgewiesen. Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung der Rechnung im elektronischen Wege einverstanden. Die bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen können anteilig nachberechnet werden. Für Unternehmer verstehen sich die Preise mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung ab Werk. Die für den Versendungskauf an Verbraucher im In- und Ausland jeweils gültigen Versandpauschalen sind der „Auflistung der Versandpauschalen für Verbraucher“ von Reflexion zu entnehmen.
4.2 Zahlungsvereinbarungen gelten nur als bedingt vereinbart. Wir behalten uns vor, ausschließlich gegen Vorauszahlung oder Vorlage einer Bankgarantie zu liefern, wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung des Rechnungsbetrags ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum frei Zahlstelle an Reflexion in der vereinbarten Währung (EUR, soweit nicht anders festgelegt) zu leisten. Davon abweichende Zahlungsbedingungen oder Abmachungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Reflexion. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug und hat als Verbraucher die Schuld mit 5% zu verzinsen, als Unternehmer mit 8% über dem Basiszinssatz, befindet sich der Unternehmer jedoch im subjektiven Schuldnerverzug beträgt der Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weiters ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Einbringung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Mahn- und Inkassospesen oder sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Ausgaben zu ersetzen.
4.4 Reflexion kann der Hereinnahme von Wechseln zustimmen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Bei Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als geleistet. Diskont- und Einzugsspesen für Wechsel gehen bei Fälligkeit der Forderung zu Lasten des Wechselgebers und sind sofort zahlbar.
4.5 Ein Recht zur Aufrechnung besteht für den Verbraucher bei Zahlungsunfähigkeit von Reflexion oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, oder die gerichtlich festgestellt oder durch Reflexion anerkannt worden sind. Für den Unternehmer besteht ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Reflexion anerkannt wurden. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Unternehmer nicht berechtigt.
4.6 Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach Ansicht von Reflexion geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Reflexion ist diesfalls berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.7 Ist der Zeitpunkt der Bezahlung vom Montageende oder von der Inbetriebnahme abhängig und wird dieser Termin ohne Verschulden von Reflexion verzögert, so hat die Zahlung dessen ungeachtet spätestens 6 Wochen nach Meldung der Lieferbereitschaft bzw. der Lieferung zu erfolgen.
4.8 Für den Fall, dass Ware in ein Drittland zu liefern ist, so behält sich Reflexion ausdrücklich die nachträgliche Verrechnung der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer vor, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausfuhrdokumentation nicht nachkommt.
4.9 Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung sind allfällige von Reflexion ausgestellte Gutschriften für die Dauer von 36 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig. Eine Übertragung der Gutschrift auf Dritte ist ausgeschlossen. Reflexion ist berechtigt Gutschriften mit anderen Forderungen gegenüber dem Käufer gegenzurechnen.
4.10 Der Kunde ist dazu angehalten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Rechnungsdaten genau zu überprüfen, da ausgestellte Fakturen grundsätzlich nachträglich nicht mehr korrigiert werden können. Sollte sich Reflexion zu einer Neuausstellung einer Rechnung bereit erklären wird dem Kunden je neuausgestellter Rechnung ein pauschaler Administrationssaufwand in Höhe von 0,2 % der Nettorechnungssumme, – mindestens jedoch € 25,00, maximal € 150,00 – in Rechnung gestellt.
4.11 Konsumenten (Verbraucher) übertragen durch den Erwerb des Produkts alle in Österreich entstehenden Energieeffizienzmaßnahmen vollumfänglich an Reflexion.
5.1 Betreffend den Lieferumfang behält sich Reflexion Änderungen in der Ausführung und Ausstattung der Ware aus technischen Gründen oder auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen vor.
5.2 Die Lieferfristen und Liefertermine dienen ohne abweichende schriftliche Vereinbarung lediglich als Anhaltspunkt für den Kunden und gelten als nicht verbindlich. Die Lieferfristen und –termine werden vom Datum der Auftragsbestätigung an gerechnet, jedoch nicht vor völliger Auftragsklarheit, insbesondere nicht vor Beibringung erforderlicher Unterlagen wie etwa von Zeichnungen oder Plänen sowie der Erfüllung aller sonstigen dem Kunden obliegenden Voraussetzungen, und auch nicht vor Erhalt einer vom Kunden zu leistenden Anzahlung oder Sicherheit. Lieferfristen und Liefertermine verstehen sich ab Werk. Wenn die Ware ohne Verschulden von Reflexion nicht rechtzeitig abgeholt oder abgesendet werden kann, so gelten sie mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
5.3 Reflexion ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und diese zu verrechnen.
5.4 Wird versandfertige Ware nicht sofort abgerufen, ist Reflexion berechtigt, nach Ablauf von 14 Tagen ab Meldung der Versandbereitschaft die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach ihrem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.
5.5 Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung ist der Erfüllungsort für die Lieferung von Waren immer das Werk oder Lager von Reflexion. Mit der Übergabe ab Werk oder Lager oder wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Beim Versendungsverkauf erfolgt der Gefahrenübergang auf den Kunden mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung ermächtigte Person oder Anstalt.
5.6 Offensichtliche Transportschäden oder –mängel sind vom Kunden dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung ermächtigten Person oder Anstalt unmittelbar bei Empfang der Lieferung anzuzeigen und von diesen bestätigen zu lassen. Transportschäden oder -mängel, die in verpacktem Zustand nicht erkennbar waren, sind dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung ermächtigten Person oder Anstalt innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware anzuzeigen. Soweit Reflexion dem Kunden abweichend von Abs 5 in der Auftragsbestätigung ausdrücklich einen anderen Erfüllungsort als ihr Werk oder Lager zugesagt hat, hat der Kunde den Transportschaden oder –mangel innerhalb von 4 Tagen ab Empfang der Lieferung zusätzlich auch Reflexion anzuzeigen; andernfalls ist eine Abwicklung von Transportschäden- oder mängeln über Reflexion ausgeschlossen.
6.1 Hat Reflexion die Nichteinhaltung eines von ihr in der Auftragsbestätigung verbindlich zugesagten Liefertermins zu vertreten und kann der Kunde nachweisen, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, so kann der Kunde eine Entschädigung in der Höhe von 0,5% pro Woche des andauernden Lieferverzugs, insgesamt jedoch höchstens in der Höhe von 5% des Nettopreises der vom Verzug betroffenen Lieferung verlangen.
6.2 Verzögert sich bei einem vereinbarten Pönale die Leistungserfüllung von Reflexion durch eine verspätete Lieferung von Zukaufteilen des Unterlieferanten trotz dessen verbindlicher Terminzusage, so wird das Pönale um den Zeitraum der verspäteten Lieferung später wirksam. Weiters wird ein Pönale unwirksam, wenn vereinbarte Anzahlungen nicht termingemäß geleistet wurden bzw. eine verspätete Leistungserfüllung durch das Verhalten des Kunden begründet wird.
6.3 Bei unvorhergesehenen und vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, wie etwa in allen Fällen höherer Gewalt auf Seiten von Reflexion oder ihrer Unterlieferanten ist diese berechtigt, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Umstände und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Zu diesen Umständen zählen jedenfalls, aber nicht ausschließlich, bewaffnete Konflikte, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Streik und Aussperrung.
6.4 In Österreich können dem Kunden auf dessen ausdrücklichen schriftlichen Wunsch nach Ermessen von Reflexion Produkte aus dem Lieferprogramm von Reflexion als Muster 4 Wochen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, insoweit es sich dabei nicht um Leuchtmittel, Verschleißteile oder Sonderanfertigungen handelt. Bei Auslieferung der Ware als Muster erfolgt eine Fakturierung zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Konditionen. Wird die Ware fristgerecht in Originalverpackung retourniert, wird eine Gutschrift für die Rechnung erstellt. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe, gilt die Ware als gekauft. Das gilt auch, wenn die retournierte Ware Gebrauchs- oder Montagespuren, andere Beschädigungen oder Veränderungen aufweist.
7.1 Montagearbeiten, Planungsarbeiten und andere ähnliche Arbeiten sind, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, als Dienstleistungsaufträge und nicht als Werkleistungsaufträge zu verstehen. Sie sind daher grundsätzlich entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand der ArbeitnehmerInnen und Hilfspersonen von Reflexion nach den jeweils durch Reflexion festgelegten und bekanntgegebenen Stundensätzen zuzüglich tatsächlich angefallener Spesen und Materialkosten zu ersetzen.
7.2 Kostenvoranschläge sind, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird, entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung unvermeidliche Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird Reflexion den Kunden davon unverzüglich verständigen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
7.3 Für Werk- und Dienstleistungen gilt die ÖNORM B 2110 als vereinbart, sofern in diesen AGB oder einzelvertraglich nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Für die Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen ist insbesondere Punkt 8 der gegenständlichen AGB sinngemäß anzuwenden. Für in der Auftragsbestätigung verbindlich zugesagte Fertigstellungstermine ist insbesondere Punkt 6 der gegenständlichen AGB sinngemäß anzuwenden.
7.4 Betreffend den Leistungsumfang behält sich Reflexion Änderungen in der Ausführung und Ausstattung der Ware bzw. Leistung aus technischen Gründen oder auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen vor.
7.5 Die Leistungsfristen und -termine dienen ohne abweichende schriftliche Vereinbarung lediglich als Anhaltspunkt für den Kunden und gelten als nicht verbindlich. Die Leistungsfristen und -termine werden vom Datum der Auftragsbestätigung an gerechnet, jedoch nicht vor völliger Auftragsklarheit, insbesondere nicht vor Beibringung erforderlicher Unterlagen wie etwa von Zeichnungen oder Plänen sowie der Erfüllung aller sonstigen dem Kunden obliegenden Voraussetzungen, und auch nicht vor Erhalt einer vom Kunden zu leistenden Anzahlung oder Sicherheit. Wenn die Leistung ohne Verschulden von Reflexion nicht durchgeführt oder fertiggestellt werden kann, so gelten Leistungsfristen und -termine mit Meldung der Leistungsbereitschaft als eingehalten.
7.6 Die Vorarbeiten für die Durchführung von Montagen sind vom Kunden so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals von Reflexion begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann. Anderenfalls ist Reflexion berechtigt, den Montagebeginn zu verlegen, wobei die bereits entstandenen Kosten dem Kunden verrechnet werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige angelieferte Teile vor Nässe, Staub und Schmutz und sonstigen widrigen Einflüssen geschützt sind und sorgfältig gelagert werden. Der Kunde ist darüber hinaus auf seine Kosten und Gefahr zur rechtzeitigen technischen Hilfestellung sowie zu sämtlichen, zur Erfüllung des Vertrages notwendigen bauseitigen Leistungen, wie beispielsweise Beleuchtung und Betriebskraft (Strom) einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, verpflichtet. Erfolgt eine Anfertigung aufgrund von Unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, etc.) des Kunden, so haftet Reflexion nicht für die Richtigkeit der Konstruktion, sondern trägt nur dafür Sorge, dass die Ausführung nach den Angaben des Kunden erfolgt.
7.7 Der Kunde verpflichtet sich sämtliche mit der Inbetriebnahme der elektrischen Installationen entstehenden Kosten selbst zu tragen und alle diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Der Kunde hält Reflexion diesbezüglich klag- und schadlos.
7.8 Sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde, steht es Reflexion frei Ihre bereits erbrachten Leistungen mittels Teilrechnung(en) in Rechnung zu stellen.
7.9 Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung ist der Erfüllungsort für Werk- und Dienstleistungen immer der Ort der Leistungserbringung bzw. im Zweifelsfall das Werk von Reflexion.
8.1 Für Mängel, die auf von uns nicht ausgeführter schlechter Aufstellung, fehlerhaften Einbau, schlechter Instandhaltung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, von uns nicht ausgeführten unsachgemäßen Reparaturen, Änderungen ohne unsere schriftliche Einwilligung, natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Einsatzbedingungen und Betriebsmitteln, sowie von uns nicht zu vertretenden chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sowie Witterungs- oder anderer Natureinflüssen beruhen, entfällt jegliche Gewährleistung. Leuchtmittel und elektronische Verschleißteile sind von jeglicher Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – ausgenommen. Als Verschleiß ist die im Laufe der Lebensdauer stattfindende Lichtfarbpunktverschiebung anzusehen. Der Ausfall von LED-Einzellichtpunkten stellt keinen Mangel dar, sofern eine wesentliche Beeinträchtigung des Gesamtlichtstroms nicht stattfindet oder der Einzellichtpunktausfall in Relation zu den Gesamtlichtpunkten nur geringfügig ist. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in Produktinformationen ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Eine Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Technische oder formale Änderungen an den Produkten, die der Verbesserung dienen oder geänderten gesetzlichen Vorschriften Rechnung tragen, können ohne weitere Publikationen von Reflexion durchgeführt werden.
8.2 Der Verbraucher hat bei Vorliegen eines Mangels grundsätzlich die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch. Reflexion kann die gewählte Abhilfe dann verweigern, wenn sie unmöglich oder in Relation zur anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Verbraucher nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen nur geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware bzw. ab Übernahme der Leistung.
8.3 Eine Gewährleistungspflicht gegenüber Unternehmern trifft Reflexion nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf vom Unternehmer oder Dritten zu verantwortenden Gründen beruhen. Für normale Abnützungsschäden und Bagatellschäden an der Oberfläche wird keine Gewähr geleistet. Gewährleistung erfolgt ausschließlich, wenn die Montage durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen vorgenommen wird. Für diejenigen Teile der Ware, die Reflexion auf Weisung des Unternehmers oder seiner Beauftragten entgegen ihrer Empfehlung von Unterlieferanten bezogen hat, haftet sie nur insoweit, als ihr gegen den Unterlieferanten Gewährleistungsansprüche zustehen. Wird eine Ware oder Leistung von Reflexion aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Planungen, Modellen oder sonstigen Angaben, die vom Unternehmer beigestellt werden, angefertigt oder erbracht, so erstreckt sich die Haftung von Reflexion nur darauf, dass die Ausführung gemäß diesen vom Unternehmer beigestellten Angaben erfolgt. Reflexion ist zur Überprüfung der vom Unternehmer beigestellten Angaben nicht verpflichtet. Leuchtmittel und elektronische Verschleißteile sowie gebrauchte Ware sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso wird bei der Übernahme von Reparaturaufträgen, Umänderung oder Umbau von alten oder fremden Waren keine Gewähr übernommen.
8.4 Unternehmer müssen die gelieferte Ware bzw. die Leistung ohne Verzug und mit fachkundiger Sorgfalt auf Mängel überprüfen und diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware bzw. ab Übernahme der Leistung durch den Unternehmer schriftlich Reflexion anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei verdeckten Mängeln muss die schriftliche Anzeige an Reflexion innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Den Unternehmer trifft in jedem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, einschließlich des Vorliegens des Mangels selbst, des Zeitpunkts der Mangelfeststellung und der Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei Mängeln, für die Reflexion gegenüber Unternehmern eine Gewährleistungspflicht trifft, leistet Reflexion zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Für die Prüfung der Mängel sowie für die Reparatur oder für die Lieferung von Ersatzteilen hat der Unternehmer Reflexion die erforderliche Zeit zu gewähren. Die im Zusammenhang mit der Verbesserung oder einem Austausch entstandenen Aus- und Einbaukosten sind vom Unternehmer zu tragen. Die Kosten und die Gefahr für Hin- und Rücktransport übernimmt der Unternehmer. Bei Behebung der Mängel an Ort und Stelle trägt der Unternehmer etwaige Reisekosten. Sollte Reflexion mit dem Einbau der Ware beauftragt worden sein, hat Reflexion die im Zusammenhang mit der Verbesserung oder einem Austausch entstandenen Aus- und Einbaukosten zu tragen sofern der Mangel auf den fehlerhaften Einbau durch Reflexion zurückzuführen ist.
Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Für eine Mängelbehebung durch den Unternehmer selbst oder durch Dritte hat Reflexion nur dann aufzukommen, wenn sie hierzu ihre schriftliche Zustimmung gegeben hat. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware bzw. ab Übernahme der Leistung durch aus diesem Titel verpflichtet, wenn der Unternehmer mit seinen Zahlungspflichten in Verzug ist.
8.5 Kosten, die im Zuge einer allfälligen Mängelbehebung anfallen, die aber bei der Herstellung eines mangelfreien Werks von vornherein entstanden wären („Sowiesokosten“), hat der Kunde zu tragen.
8.6 Sofern Reflexion ausdrücklich schriftlich für eine bestimmte Zeit eine Zurverfügungstellung von Ersatzteilen zusagt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es beim Ersatz von LED-Leuchten und/oder einzelner LED-Module aufgrund des technischen Fortschritts und der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber dem ursprünglichen Produkt kommen kann. Ersatzteile mechanischer Natur werden in Form von gleichen oder gleichwertigen Produkten geleistet.
8.7 Über die oben erwähnte Gewährleistungsfrist hinaus besteht für Waren die Möglichkeit bei fristgerechter Registrierung eine freiwillige Herstellergarantie für die Dauer von fünf Jahren ab Rechnungsdatum gemäß den auf der Homepage von Reflexion (www.reflexion.solutions) abrufbaren Garantiebedingungen abzuschließen.
9.1 Gerät Reflexion aufgrund groben eigenen Verschuldens in Leistungsverzug, so kann der Kunde nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen seinen Rücktritt in einem eingeschriebenen Brief an Reflexion erklären.
9.2 Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag binnen 14 Tagen – gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher bzw. bei Werk- und Dienstleistungsaufträgen ab dem Tag des Vertragsabschlusses – zurücktreten. Der Rücktritt kann ohne Begründung in Textform erklärt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Rücktrittsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Übt der Verbraucher sein Rücktrittsrecht aus, ist er dazu verpflichtet, die Ware auf seine Kosten zurückzusenden. Bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen sind im Falle des Rücktritts jedenfalls vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
9.3 Unternehmer sowie Verbraucher, soweit für letztere kein Rücktrittsrecht nach Abs 2 besteht, können mit ausdrücklichem Einverständnis von Reflexion innerhalb von 45 Tagen ab Ausstellungsdatum des Lieferscheines gegen Leistung einer Stornierungsgebühr von 20 % der vom Rücktritt erfassten Auftragssumme vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf dieser 45-tägigen Frist können Kunden innerhalb weiterer 45 Tage gegen Leistung einer Stornierungsgebühr von 40 % der vom Rücktritt erfassten Auftragssumme vom Vertrag zurücktreten. Aufgrund des Administrativaufwandes wird als Stornierungsgebühr mindestens der Betrag von EUR 20,– verrechnet. Nach Ablauf von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum des Lieferscheines ist ein Rücktritt in jedem Fall ausgeschlossen. Insoweit es sich um eine Sonderanfertigung von Reflexion für den Kunden (inkl. Zuschnitt), um Handelsware, oder im Katalog sowie Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Rechnung ausdrücklich als nicht rücknehmbare Ware gekennzeichnete Artikel handelt, ist ein Rücktritt nach dieser Bestimmung ebenso ausgeschlossen. Der Kunde ist jedenfalls verpflichtet, im Falle eines Rücktrittes die Waren auf seine Kosten an Reflexion zurückzusenden. Der Differenzbetrag zwischen Stornierungsgebühr und Auftragssumme wird dem Kunden nur nach unbeschädigter Retournierung der auftragsgegenständlichen Waren gutgeschrieben. Die Geltendmachung höherer, tatsächlich entstandener Kosten aus dem Titel des Schadenersatzes bleibt Reflexion vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen sind unbeschadet der Stornierungsgebühren und allfälliger Schadenersatzansprüche im Falle des Rücktritts jedenfalls vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
9.4 Unbeschadet der Rücktrittsrechte gemäß Punkt 3 Abssatz 3 und Punkt 4 Absatz 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Reflexion auch vom Vertrag zurücktreten, wenn
Reflexion behält sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
10.1 Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von Reflexion gegenüber Kunden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind schuldhaft herbeigeführte Personenschäden.
10.2 Gegenüber dem Unternehmer sind neben der Haftung für leichte Fahrlässigkeit auch der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinnen, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Unternehmer ausgeschlossen.
11.1 Erfolgt die Anfertigung einer Ware durch Reflexion aufgrund von Plänen, Zeichnungen, Modellen, sonstigen Konstruktionsangaben oder Spezifikationen des Kunden, dann hat der Kunde Reflexion bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten.
11.2 Verkaufs- und Informationsunterlagen wie beispielsweise Kataloge, Broschüren, Prospekte und Abbildungen sind ebenso wie Angebots-, Projekts- und sonstige technische Unterlagen, etwa Pläne oder Skizzen, geistiges Eigentum von Reflexion. Reflexion kann die Unterlagen zurückfordern. Jede über den persönlichen Gebrauch hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe stellt eine unzulässige nicht übliche Nutzung dar.
12.1 Der Schutz und die Sicherheit von Kundendaten ist Reflexion ein Anliegen. Diese verarbeitet Kundendaten nur im gesetzlichen Rahmen, auf gesetzlicher Grundlage und zu entsprechenden Zwecken, insbesondere zur Erfüllung von Vertrags- und Rechtspflichten. Details enthält die Datenschutzerklärung von Reflexion, welche einen Bestandteil der AGB darstellt.
12.2 Kunden stehen Datenschutzrechte zu, insbesondere die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
13.1 Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, wenn dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus Rechtsgeschäften ergeben, die mittel- oder unmittelbar diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen sind, ist das für Reflexion sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht in Wien. Für Verbraucher gilt das nur, wenn sie in diesem Gerichtssprengel ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort haben. Wir haben jedoch in jedem Fall das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
13.3 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem Parteiwillen möglichst nahe kommt.
Stand: 04.12.2019